Übertrittsbedingungen (§6 GrSO / §2 GSO)

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist.

  • In der Jahrgangsstufe 4 liegt die Eignung für den Bildungsweg Gymnasium vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde (im Übertrittszeugnis) mindestens 2,33 beträgt.

  • In der 5. Jahrgangsstufe liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis mindestens 2,00 (Mittelschule) bzw. 2,50 (Realschule) beträgt.

  • Die Aufnahme in das Musische Gnadenthal-Gymnasium setzt zusätzlich musikalisches Interesse voraus.

  • Bei Schülern der 4. Jahrgangsstufe, die die geforderten Notengrenzen überschritten haben, wird für den Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums vorausgesetzt. Für die Zulassung zum Probeunterricht ist eine Anmeldung an dem Gymnasium, das später besucht werden soll, zu den üblichen Zeiten erforderlich. Für alle Gymnasien werden die Aufgaben zentral erstellt. Nach der Anmeldung werden die betroffenen Schüler zum Probeunterricht eingeladen.